Terms & Conditions

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Allgemeine Geschäftsbedingungen”) gelten für die CARU Containers B.V., mit Niederlassung Seattleweg 34, 3195ND Pernis Rotterdam, Niederlande (“CARU”).

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CARU CONTAINERS B.V.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen(“Allgemeine Geschäftsbedingungen”) gelten für die CARU Containers B.V., mit Niederlassung Seattleweg 34, 3195ND Pernis Rotterdam, Niederlande (“CARU”).

Artikel 1 - Definitionen
Abnehmer: die Partei, mit der CARU einen Vertrag eingeht
Parteien: CARU und der Abnehmer gemeinsam
Vertrag: der zwischen CARU und dem Abnehmer geschlossene Verkaufs- bzw. Mietvertrag: der/die Container
der/die Container, Büro-Units und weitere Containersysteme, deren Ausrüstung, Bauteile, Inventar und Installationen sowie alle damit verbundenen Produkte und
Dienstleistungen, wie von CARU im Vertrag (und in den entsprechenden Anlagen) näher erläutert;
Lieferung
der Zeitpunkt, zu dem der Besitz bzw. das Nutzungsrecht an dem/den Container(n) gemäß dem Kauf- oder Mietvertrag von CARU auf den Abnehmer übertragen wird bzw. wenn der/die Container zur Übergabe verfügbar ist/sind oder bereitsteht/bereitstehen
Mietdauer
der Zeitraum zwischen dem Lieferdatum und dem Tag nach Rückgabe des/der Container(s) an CARU;
Containerprojekte
die Durchführung oder der Bau von Container-Sonderanfertigungen durch CARU im Auftrag des Abnehmers, insbesondere der Entwurf, der Auf- oder Umbau, die Einrichtung und Aufstellung, die Verbindung des/der Container oder die Nutzbar- bzw. Verfügbarmachung für bestimmte Zwecke;

Artikel 2 – Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln jedes Angebot, jeden Vertrag sowie andere Rechtsverhältnisse zwischen CARU und dem Abnehmer in Bezug auf den Verkauf und die Vermietung von Containern durch CARU. Sofern von den Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart, schließt CARU die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers aus.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit CARU, für die die Leistung Dritter in Anspruch genommen wird (bzw. werden soll).
  3. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ab dem Zeitpunkt geschlossen werden, zu dem CARU diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Handelsregister der Handelskammer oder bei der Geschäftsstelle eines Gerichts hinterlegt hat.
  4. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechts (CISG) auf den Vertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    Artikel 3 – Angebote und Vertrag
  5. Alle Angebote und Gebote der CARU sind unverbindlich und widerruflich, unabhängig davon, ob im Angebot oder im Gebot eine Annahmefrist angegeben ist. Die Illustrationen, Spezifikationen, Beschreibungen und Zahlen in den Angeboten und Geboten sind unverbindlich. Bei Containern und Bauteilen, die von Dritten hergestellt wurden, behält sich CARU ausdrücklich die zulässigen Abweichungen und Garantien vor, die der Hersteller CARU gegenüber geltend machen kann.
  6. Wünscht der Abnehmer bei einer Bestellung besondere Eigenschaften und/oder (technische) Besonderheiten, hat er dies mit CARU ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. In allen übrigen Fällen liefert CARU gemäß der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Beschaffenheit.
  7. Eine kombinierte Preisangabe verpflichtet CARU nicht zur Lieferung eines Teils der/des im Angebot oder
    Gebot inbegriffenen Container/s zu einem entsprechenden Anteil des angegebenen Preises.
  8. CARU ist nach eigenem Ermessen berechtigt, einen Vertrag (teilweise) von Dritten erfüllen zu lassen.

Artikel 4 – Lieferung, Inspektion und Gefahrenübergang

  1. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten die Lieferfristen aus den Angeboten von CARU als Richtwerte. Bei Überschreitung der genannten Lieferzeit tritt kein Lieferverzug ein. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens CARU oder leitenden Mitarbeitern von CARU haftet CARU nicht für Schäden infolge der Überschreitung der (Ab)lieferungsfrist.
  2. Sofern nicht anderweitig von den Parteien schriftlich vereinbart, erfolgen Lieferung und Rückgabe des/der Container(s) an ein von CARU zu bestimmendes Depot in den Niederlanden. Ohne Angabe eines Depots im Vertrag gilt das Depot von CARU in Pernis Rotterdam als Depot.
  3. Wird/werden der/die Container an einen anderen Ort geliefert, ist CARU berechtigt, Transport- und Lieferkosten geltend zu machen. Der Abnehmer hat CARU oder deren Transporteur ungehinderten Zugang zu dem/den jeweiligen Lieferort(en) zu verschaffen und Sorge für sichere (Arbeits-)Bedingungen vor Ort zu tragen. Für alle von oder im Auftrag von CARU durchzuführenden Transporte von Containern gelten der CMR-Vertrag und zusätzlich die Allgemeinen Beförderungsbedingungen 2002.
  4. Verweigert oder versäumt der Abnehmer nach der Lieferung die Übernahme des/der Container(s), ist CARU berechtigt, den/die Container auf Kosten und Risiko des Abnehmers zu lagern.
  5. CARU ist zu Teillieferungen des/der Container berechtigt, sofern nicht anderweitig vereinbart. CARU ist berechtigt den/die teilgelieferten Container gesondert in Rechnung zu stellen.
  6. Der Abnehmer hat den/die Container bei der Lieferung, jedoch spätestens innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Lieferung, zu kontrollieren und zu überprüfen, ob Menge und Beschaffenheit des/der Container den Vereinbarungen entsprechen und ob andere Mängel vorliegen. Im Falle eines Containeraustausches wird bei jedem Austausch (bei Ein- und Ausgang) ein Container-Austauschbericht (Container Interchange Report, „CIR“) erstellt. Kommt der Abnehmer seiner Kontrollpflicht nicht nach, gilt der/die Container als in gutem Zustand oder zumindest als dem betreffenden CIR entsprechend geliefert. Kontrollen, die von einem Dritten durchgeführt werden, auf den sich beide Parteien gemeinsam verständigt haben, gelten für beide Parteien als verbindlich.
  7. In Abstimmung mit CARU ist der Abnehmer berechtigt, den/die Container vor Lieferung an dem von CARU angegebenen Ort zu kontrollieren (oder kontrollieren zu lassen). Diese Kontrolle gilt als Lieferkontrolle gemäß Absatz 6 in diesem Artikel.
  8. Etwaige Beanstandungen und sichtbare Mängel sind CARU bei Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Lieferung oder Kontrolle schriftlich anzuzeigen.
  9. Wünscht der Abnehmer schadhafte Container zurückzusenden, so erfolgt dies nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch CARU und in der von CARU angegebenen Art und Weise.
  10. Die Gefahr des/der Container, die Gegenstand des Vertrages sind, wie z. B. Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Diebstahl, unsachgemäße Verwendung oder Bewirtschaftung, geht zu dem Zeitpunkt auf den Abnehmer über, in dem der/die Container gemäß der vereinbarten Lieferkategorie der jeweils gültigen ICC Incoterms rechtlich und/oder tatsächlich geliefert werden.

Artikel 5 - Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die von CARU angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich MwSt., Wechselkursänderungen, Versand-, Transport-, Verpackungs-, Lager- und Überwachungskosten, Abgaben und Steuern, einschließlich Ein- und Ausfuhrzöllen und Zollabfertigungsgebühren. Im Falle eines Verkaufs gilt Vorstehendes vollumfänglich in Bezug auf Importzölle, andere Steuern und Kosten im Zusammenhang mit dem Import durch den Abnehmer von Containern, die zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses frei verfügbar waren.
  2. Im Falle CARU und der Käufer sich auf einen Festpreis geeinigt haben, ist CARU gleichwohl berechtigt, dem Abnehmer strukturelle Veränderungen der preisbildenden Faktoren in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob diese Veränderungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar oder unvorhersehbar waren. CARU wird den Abnehmer vorab über derartige Preisänderungen in Kenntnis setzen.
  3. Vorbehaltlich der in den Artikeln 15 Abs. 3 und 16 Abs. 13 genannten Fällen und einer zwischen den Parteien anderweitig vereinbarten Zahlungsfrist, sind die Zahlungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum (nachstehend gemeinsam als „Zahlungsfrist“ bezeichnet) gemäß den Bedingungen von CARU und in der von CARU angegebenen Rechnungswährung zu leisten. Einwände des Abnehmers in Bezug auf die Höhe der Rechnungsbeträge schieben die Zahlungsverpflichtung nicht auf.

Artikel 6 - Zahlung und Verzug

  1. Kommt der Abnehmer im Rahmen des Zahlungsziels seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, liegt von Rechts wegen ein Verzug vor. Ab dann hat der Abnehmer bis zur vollständigen Begleichung des fälligen Betrages 1,5 % Zinsen pro Monat (angefangene Monate zählen als ganzer Monat) auf den vom Abnehmer geschuldeten Betrag zu leisten, es sei denn der gesetzliche Zinssatz für Handelsgeschäfte liegt darüber; in diesem Fall gelten die gesetzlich festgelegten Handelszinsen.
  2. Bleibt der Abnehmer nach einer von CARU eingeräumten Zahlungsfrist mit der Erfüllung einer oder mehrerer (Zahlungs)verpflichtungen in Verzug, so hat der Abnehmer CARU alle tatsächlich angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (einschließlich Kosten von Sachverständigen, Anwälten usw.) zu erstatten, die auf mindestens 15 % des fälligen Betrags, mindestens jedoch auf EUR 250,00 angesetzt werden.
  3. CARU ist berechtigt, primär die Kosten, dann die fälligen Zinsen und abschließend die Hauptsumme und die laufenden Zinsen durch die schon vom Abnehmer geleisteten Zahlungen zu tilgen.
  4. Alle vom Abnehmer im Rahmen des Vertrages zu leistenden Beträge sind ohne Skonto, Abzug oder Aufrechnung an CARU zu zahlen. Der Abnehmer ist zu keinem Zeitpunkt berechtigt, seine (Zahlungs)Verpflichtungen aufgrund eines Vertrages auszusetzen.

Artikel 7 – Garantie und Garantiebeschränkung

  1. CARU gewährleistet, dass der/die Container zum Zeitpunkt der Lieferung die vereinbarten Spezifikationen sowie die branchenüblichen Anforderungen und Standards erfüllt/erfüllen und er/sie frei von Mängeln aufgrund von Material- oder Fertigungsfehlern ist/sind (die „Garantie“). CARU garantiert ausdrücklich keine(n) spezielle(n) Qualität, Funktion, Zweck oder (besondere) Anwendungsmöglichkeit des/der Container(s).
  2. Die Garantie ist ausdrücklich bis auf den Zeitpunkt der Lieferung und, gegebenenfalls auf den Umfang und die Dauer der Garantie des Herstellers des/der Container(s) gegenüber CARU beschränkt.
  3. Die Garantie gilt nicht: (i) für Fehler oder Mängel, die sich auf geringe, marktakzeptable oder technisch bedingte Abweichungen in Bezug auf Qualität, Farbe, Maß- und/oder Gewichtsangaben beziehen; (ii) für gesonderte Bauteile oder Einrichtungen, die zu dem/den Container(n) gehören; (iii) für Mängel, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße oder unzulässige Verwendung oder Bewirtschaftung unter Nichtbeachtung der Anweisungen von CARU zurückzuführen sind; (iv) für gelieferte gebrauchte, d. h., nicht neue Container. Diese werden in dem Zustand geliefert, in dem sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren.
  4. Sollte(n) der/die gelieferte(n) Container nicht den Garantiebestimmungen entsprechen und der Abnehmer reklamiert innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Frist, ist CARU nur nach eigenem Ermessen verpflichtet, die Container zu ersetzen oder reparieren zu lassen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs im Sinne von Art. 7:5 des BW (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch "Verbrauchsgüterkauf") gelten die Rechte und Ansprüche, die dem Abnehmer aufgrund dieses Artikels zustehen, unbeschadet der dem Abnehmer gesetzlich zuerkannten Rechte und Ansprüche.

Artikel 8 – Haftung und Freistellung

  1. Jegliche Haftung von CARU gegenüber dem Abnehmer ist für Schäden aufgrund eines Sachverhalts im Sinne von Art. 7 Abs. 3 ausgeschlossen und beschränkt sich in jedem Fall auf die Haftung für unmittelbare Schäden, die nach dem Ermessen von CARU auf den Ersatz oder die Reparatur des/der möglicherweise beschädigten Container(s) oder auf die Rückerstattung des gezahlten Miet- oder Kaufpreises oder eines anteiligen Teils davon begrenzt ist. Die Gesamthaftung von CARU ist jederzeit auf den Betrag, den die Versicherung von CARU für den jeweiligen Fall übernimmt, und, sofern der Schaden nicht versicherungsmäßig gedeckt ist, auf die Höhe des vereinbarten Kauf- oder Mietpreises über die

Höchstdauer von einem Jahr, maximal jedoch auf EUR 100.000 begrenzt.
2. Sollte eine Bestimmung aus dem Vertragsrecht in Bezug auf den See- oder Straßentransport von Gütern CARU ganz oder teilweise mit Schadensersatzzahlungen belegen, errechnet sich dieser Schadensersatz aus dem wirtschaftlichen Wert des/der Container(s) am Ort und zum Zeitpunkt der Lieferung.
3. CARU ist in keinem Fall für indirekte Schäden haftbar, wie Folgeschäden, entgangener Gewinn, Verladeschäden oder -verluste, entgangene Einsparungen oder Verluste auf Grund von Betriebsunterbrechung.
4. Der Abnehmer hält CARU frei von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf diesen (bzw. die Erfüllung dieses) Vertrag(s) und den Einsatz und die Bestimmung des/der Container(s), unabhängig davon, wie und von wem auch immer diese verursacht wurden. Dazu zählen auch Forderungen im Hinblick auf den Transport des/der Container(s) und dessen/deren Inhalt auf öffentlichen Straßen, Wasserstraßen und offener See.
Artikel 9 - Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages voneinander oder von einer anderen Quelle erhalten haben. Als vertraulich gelten Informationen, die von einer Vertragspartei als vertraulich bezeichnet werden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen oder dem Vertrag ergibt. Die in Artikel 9 genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht für vertrauliche Informationen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind.

Artikel 10 – Aussetzung, Kündigung und Beendigung

  1. CARU ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag vollständig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Vertrag zu beenden und den/die Container zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, falls: (i) der Abnehmer mit der Erfüllung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten in Verzug gerät; ii) Tatsachen oder Umstände, die CARU nach Vertragsabschluss bekannt werden, zu berechtigten Befürchtungen Anlass geben, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; iii) der Abnehmer versäumt, die für die Erfüllung seiner Vertragspflichten vereinbarten Sicherheiten zu leisten; (iv) der Abnehmer gegen eine ihm auferlegte gesetzliche Pflicht verstößt; (v) Der Abnehmer für zahlungsunfähig erklärt wird, dem Abnehmer Zahlungsaufschub gewährt, er einer Umschuldungsregelung im Rahmen des Gesetzes zur Umschuldung für natürliche Personen (Wet Schuldsanering natuurlijke personen) unterliegt oder diese beantragt, oder Vermögensgegenstände des Abnehmers oder der/die Container beschlagnahmt werden; (vi) (das Unternehmen des) der Abnehmer(s) aufgelöst wird, die Geschäftstätigkeit einstellt oder nicht mehr existiert; (vii) die Kontrolle über den Abnehmer oder sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon durch eine Fusion im Sinne des EWR-Beschlusses über die Verschmelzungsregeln 2015, unabhängig davon, ob solche Verhaltensregeln in dem betreffenden Fall gelten oder nicht, auf einen oder mehrere andere übertragen werden (außer durch Tod) oder auf einen oder mehrere andere übergehen; (viii) der Abnehmer den/die Container für einen anderen Zweck als den ihrer Bestimmung verwenden lässt; (ix) bei Verlust der/des Container(s), unabhängig von der Ursache; (x) Umstände eintreten, gleichgültig ob nach ausländischem Recht oder nicht, die sich für den Abnehmer mit den oben erwähnten Umständen vergleichbar auswirken.
  2. Des Weiteren ist CARU zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn die Erfüllung nach Maßstäben von Redlichkeit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Fortführung des Vertrages billigerweise unzumutbar machen.
  3. Bei Beendigung oder Kündigung des Vertrages werden die Ansprüche von CARU dem Abnehmer gegenüber unmittelbar fällig. Falls CARU die Pflichterfüllung aussetzt, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bestehen.

Artikel 11 – Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, die eine Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise verhindern oder wodurch eine Erfüllung der vertraglichen Pflichten billigerweise nicht zumutbar ist. Zur höheren Gewalt zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Geiselnahme, Kriegshandlungen, Brand, Wasserschaden und extreme Wetterbedingungen wie Überschwemmungen, Sturm, Orkan, Blitzeinschlag u. dgl., Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Defekte an Maschinen und Anlagen, Störungen in der Energieversorgung, einschränkende Behördenentscheidungen, fehlende behördliche Genehmigungen, terroristische Handlungen oder deren Folgen sowie Mängel bei der Ausführung durch Dritte - unabhängig davon, ob sie zurechenbar sind oder nicht - die CARU daran hindern, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer nachzukommen. Hat CARU ihre Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts eines derartigen Umstandes gemäß diesem Vertrag bereits teilweise erfüllt oder kann diese teilweise erfüllen und der bereits erfüllte bzw. zu erfüllende Teil kann eigenständig bewertet werden, ist CARU berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 12 – Rechtsstreitigkeiten und Anwendbares Recht
Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden ausschließlich dem Gericht vorgelegt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sitz von CARU fällt. CARU ist jedoch berechtigt, den Rechtsstreit einem anderen Gericht vorzulegen, das nach dem Gesetz oder den Verträgen zuständig ist. Jeder zwischen CARU und dem Abnehmer geschlossener Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht.

Artikel 13 – Anwendbarkeit und Fundstelle
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer in Rotterdam in niederländischer, deutscher, spanischer und englischer Fassung hinterlegt. Der niederländische Text ist in Bezug auf die Auslegung des Inhaltes und den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Es gilt jeweils die zuletzt hinterlegte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Soweit die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen nicht mehr oder Anderweitiges festlegen, bleiben die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich in Kraft.

Artikel 14 – Besondere Bestimmungen Container-Projekte

  1. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig zwischen CARU und dem Abnehmer vereinbart, kann CARU bei Leistungen in Verbindung mit den Container-Projekten zu keiner Zeit als Auftragnehmer im Sinne von Buch 7, Abschnitt 12 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches betrachtet werden.
  2. Container-Projekte werden von CARU nur durchgeführt, wenn die Spezifikationen für den/die zu liefernden Container nach Ansicht von CARU in einem gesonderten Vertrag hinreichend eindeutig festgelegt sind. CARU kann bei der Durchführung von Containerprojekten niemals zu mehr oder zu etwas anderem verpflichtet werden, als schriftlich und ausdrücklich in einem solchen Vertrag spezifiziert ist.
  3. Sofern nicht zwischen den Parteien anderweitig vereinbart, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Lieferung, Kontrolle, Reklamation und Garantie auch für die Durchführung von Container-Projekten. Insbesondere gewährt CARU keinerlei Liefer- bzw. Wartungsgarantien, die in Umfang und Dauer über die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen allgemeinen Produktgarantien hinausgehen.

Artikel 15 – Besondere Bestimmungen Verkauf

  1. Sofern nicht anderweitig schriftlich von CARU angegeben, beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, zu dem CARU die Zahlung des Kaufpreises erhält.
  2. Lieferung und Rückgabe des/der Container(s) erfolgen ab Werk/Depot CARU gemäß Incoterms 2010, soweit die Parteien nicht anderweitig vereinbaren.
  3. Sofern CARU nichts anderes bestimmt, muss die Zahlung des vollständigen Kaufpreises vor der Lieferung erfolgen.
  4. Der Abnehmer verpflichtet sich, nicht früher, aber auch nicht später als die Erfüllung seiner vertraglichen (Zahlungs)verpflichtungen, den alphanumerischen B.I.C-Code (Bureau International des Containers, Paris, Frankreich) sowie alle sonstigen (Eigentums)merkmale von CARU von dem/den Container(n) zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.
  5. Alle gelieferten Container bleiben so lange Eigentum von CARU, bis der Abnehmer alle Verpflichtungen aus dem mit CARU geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat (Vorbehaltsware). Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Abnehmer eine Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung der/des Container(s) untersagt. Sollte CARU die vorgenannten Eigentumsrechte ausüben wollen, erteilt der Abnehmer CARU oder einem von CARU benannten Dritten bereits jetzt unwiderrufliche und bedingungslose Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von CARU befindet und es wieder in Besitz zu nehmen.

Artikel 16 – Besondere Bestimmungen Vermietung

  1. In Abstimmung mit CARU besteht die Möglichkeit, Reservierungen für die Anmietung von Containern für einen bestimmten Zeitraum vorzunehmen. Dies verpflichtet den Abnehmer, den/die Container für den reservierten Zeitraum tatsächlich zu mieten, es sei denn, die Reservierung wird fristgerecht storniert. Eine vorgenommene Reservierung kann ausschließlich schriftlich storniert werden. In diesem Fall hat der Abnehmer CARU gegenüber eine Entschädigung für entstandene Aufwendungen oder erlittene Schäden in folgender Höhe zu leisten:
    (i) 50 % des Mietpreises, wenn die Stornierung weniger als 4 (vier) Wochen vor Beginn der Mietzeit erfolgt;
    (ii) 80 % des Mietpreises, wenn die Stornierung weniger als 2 (zwei) Wochen vor Beginn der Mietzeit erfolgt;
    (iii) 100 % des Mietpreises, wenn die Stornierung weniger als 1 (eine) Woche vor Beginn der Mietzeit erfolgt;

  2. Die Parteien beabsichtigen mit diesem Vertrag, dem Abnehmer nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht einzuräumen. Der/die Container bleiben zu jeder Zeit Eigentum von CARU. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von CARU ist es dem Abnehmer untersagt, den/die Container Dritten zur Nutzung zu
    überlassen, diesen/diese zu verpfänden oder anderweitig zu Gunsten Dritter zu belasten.

  3. Der Abnehmer ist verpflichtet, den/die Container während der Mietdauer auf seine Kosten und Gefahr als guter Mieter zu bewirtschafteten und in einem ordnungsgemäßen und betriebsfähigen Zustand zu halten, das heißt unter anderem, dass der Abnehmer:
    (i) den/die Container nur im Rahmen der üblichen Betriebsabläufe des Abnehmers und für den Mietzweck sowie gemäß dessen/deren jeweiliger Eignung einsetzt;
    (ii) den/die Container unter Beachtung der ihm von CARU erteilten Anweisungen nutzt;
    (iii) verpflichtet ist, den/die Container als erkennbares Eigentum von CARU zu bewirtschaften und zu transportieren und nicht die vorhandenen (Eigentums)merkmale von CARU auf dem/den Container(n), insbesondere deren alphanumerischen B.I.C.-Code, zu entfernen (bzw. entfernen zu lassen);
    (iv) den/die Container ständig auf seine/ihre ordnungsgemäße und sichere Funktion hin überprüft und, sofern nicht anderweitig vereinbart, rechtzeitig für erforderliche tägliche Wartungsarbeiten zur Erhaltung dieser ordnungsgemäßen und sicheren Funktion - gemäß den Angaben des Herstellers, falls vorhanden - Sorge trägt;
    (v) alle angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an dem/den Container(n) oder Verlust oder Diebstahl des/der Container(s) zu treffen;
    (vi) verpflichtet ist, alle gültigen nationalen und internationalen rechtlichen, vertragsrechtlichen oder anderweitigen Bestimmungen in Bezug auf den/die Container sowie dessen/deren Nutzung, Transport und Bestimmungsort einzuhalten;
    (vii) sicherstellt, dass der Untergrund, auf den der/die Container gestellt wird/werden, eben, verdichtet und auch ansonsten für die Aufstellung sowie die Anwesenheit von Containern geeignet ist und die Stellgenehmigung des Eigentümers des Standortes, an dem der/die Container aufgestellt wird/werden, einholt;
    (viii) den/die Container nicht an einem Ort aufstellt oder nutzt, an dem sich chemische oder andere Boden- und Grundwasserverunreinigungen befinden. Sollte(n) der/die Container trotz vorgenannter Bestimmung auf chemisch oder anderweitig verunreinigtem Boden aufgestellt werden, ist der Abnehmer verpflichtet, vor der Rückgabe für eine vollständige Reinigung des/der Container(s) Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn der Abnehmer erst nach dem Mietbeginn Kenntnis von der Verunreinigung erlangt hat;
    4 Vermietet CARU Container, die zur Unterbringung und als Aufenthaltsort für Personen gedacht sind, insbesondere, aber nicht beschränkt auf sogenannte Büro-Units, gelten die folgenden Bestimmungen zusätzlich zu den allgemeinen Mietbedingungen:
    (i) Der Abnehmer ist selbstverantwortlich und verpflichtet, auf eigene Kosten und Gefahr einen geeigneten, gut vorbereiteten, stabilen und für die Nutzer und Dritte sicheren Ort zu bestimmen, an dem der/die Container entsprechend dem beabsichtigten Verwendungszweck des/der Container(s) aufgestellt und verwendet wird/werden;
    (ii) der Abnehmer ist verpflichtet, den/die Container, dessen/deren Bauweise, Fundament und Anwendung in angemessenen Abständen auf Mängel und Sicherheit für die Nutzer und Dritte hin zu überprüfen und darüber hinaus auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, alle erforderlichen (Wartungs-) Maßnahmen zur Sicherung der Mängelfreiheit zu ergreifen bzw. alle auftretenden Schäden oder Sicherheitsmängel umgehend zu beseitigen;
    (iii) sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, veranlasst der Abnehmer, oder ein vom diesem benannter Dritter, auf Rechnung und Risiko des Abnehmers die Montage, den Aufbau und Abbau des/der Container(s);
    (iv) der Abnehmer veranlasst auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, dass alle erforderlichen Zulassungen bzw. Genehmigungen für die Montage, den Aufbau, die Anwesenheit, den Nutzen und den Abbau des/der Container(s) eingeholt wurden und während der Vertragsdauer und danach, solange wie nötig, wirksam bleiben.

  4. Ist im Vertrag kein Transport des/der Container(s) auf Straßen, Wasserstraßen bzw. offener See vorgesehen, ist der Abnehmer nicht berechtigt, den/die Container ohne schriftliche Zustimmung von CARU zu bewegen. Sollte der/die Container bewegt werden, hat der Abnehmer immer unverzüglich auf erste Aufforderung durch CARU den Bestimmungs-/Standort des/der Container(s) mitzuteilen.

  5. CARU ist jederzeit berechtigt, den/die Container auf ordnungsgemäße Einhaltung des Vertrages seitens des Abnehmers hin zu überprüfen (überprüfen zu lassen). Der Abnehmer hat an diesen Prüfungen in vollem Umfang mitzuwirken.

  6. Ab Lieferung des/der Container(s) geht während der Mietdauer das gesamte Risiko für Verlust, Untergang, Schaden, Bergung bzw. Reparatur des Containers, ungeachtet des zugrundeliegenden Ereignisses oder der Ursache des Ereignisses, und somit auch im Falle höherer Gewalt, wie Feuer, Wasser, Sturm, Kriegshandlungen, Diebstahl, Unterschlagung oder unsachgemäßer Nutzung oder Bewirtschaftung des/der Container(s) zu Lasten des Abnehmers.

  7. Der Abnehmer ist verpflichtet, CARU für alle Schäden an dem/den Container(n), die als Folge der im vorigen Absatz erwähnten Risiken auftreten, zu entschädigen, ungeachtet der Verpflichtung des Abnehmers, die Zahlung des Mietpreises bis zur vollumfänglichen Entschädigung von CARU fortzusetzen.

  8. Der Abnehmer hat den/die Container angemessen gegen die in Absatz 7 aufgeführten Schäden und Verluste zu versichern und die Versicherung aufrecht zu erhalten und CARU auf erste Aufforderung den Nachweis eines diesbezüglich abgeschlossenen Versicherungsschutzes zu erbringen. Der Abnehmer verpflichtet sich weiterhin, auf erste Aufforderung von CARU seine Rechte gegenüber der Versicherungsgesellschaft an CARU abzutreten.

  9. Der Abnehmer ist verpflichtet, CARU unverzüglich über jeglichen Schaden, Verlust oder Untergang des/der Container(s) schriftlich in Kenntnis zu setzen und CARU zudem alle in diesem Zusammenhang von CARU benötigte Mitwirkung zuzusichern. Es liegt ein Untergang vor, wenn nach Ansicht von CARU die Reparaturkosten an dem/den Container(n) den aktuellen Marktmietwert übersteigen. In diesem Fall endet der Vertrag, es sei denn, CARU stellt dem Abnehmer nach Mitteilung des Verlustes oder Untergangs des/der Container(s) gleichwertige Ersatzcontainer zu Verfügung.

  10. In Bezug auf das Bestehen von Schäden an dem/den Container(n) sowie auf den Umfang und die Reparaturmaßnahmen hält sich CARU an die IICL-Standards für Reparatur und Reinigung (Institute of International Container Lessors, Briarcliff Manor, NY, U.S.A.) als Mindeststandard. CARU kann jedoch jederzeit anderweitig verfügen, wenn der Schadensumfang oder die Reparaturkosten die Richtlinie des angewendeten IICL-Standards übersteigen.

  11. Der Mietpreis ist vom Abnehmer ab Lieferdatum zahlbar, unabhängig davon, ob der/die Container, aus welchen Gründen auch immer, am Lieferdatum vom Abnehmer abgeholt wurde(n) oder bei ihm eingegangen ist/sind. Wird/werden der/die Container vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben, hat der Abnehmer dennoch den Mietpreis für die gesamte vereinbarte Mietdauer zu entrichten. Wird der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit verlängert, so wird er für den gleichen Zeitraum und unter den gleichen Bedingungen wie der ursprüngliche Vertrag fortgesetzt.

  12. Die Miete wird am ersten Tag des Monats fällig, auf den sich die Miete bezieht. CARU ist jederzeit berechtigt, vom Abnehmer eine angemessene Sicherheit oder Kaution für die Zahlung des Mietpreises zu verlangen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist CARU, unbeschadet ihres Rechtes, die Zahlung der unbezahlten Mietbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten geltend zu machen, zu einer der folgenden Optionen berechtigt:
    (i) Maßnahmen in dem Sinne zu ergreifen, dass der Abnehmer den/die Container nicht mehr benutzen kann, bis die Zahlungsrückstände der fälligen Mietbeträge vollständig ausgeglichen sind;
    (ii) den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und den/die Container auf Kosten des Abnehmers zurückzunehmen (zurücknehmen zu lassen);

Für den Fall, dass CARU seine Rechte, wie in diesem Absatz angegeben, ausüben möchte, ermächtigt der Kunde bereits jetzt unwiderruflich und bedingungslos CARU oder von CARU zu benennende Dritte, all jene Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von CARU befindet, und dieses Eigentum zurückzunehmen. Darüber hinaus stellt der Kunde nach Beendigung des Vertrages sicher, dass der/die Container leer sind. Verweigert der Kunde die Entleerung des/der Container(s), gilt Absatz 17 entsprechend.

  1. Der Abnehmer informiert CARU mindestens 2 (zwei) Arbeitstage vorher über die Rückgabe des/der Container(s), wonach CARU mitteilt, wo und wann die Rückgabe erfolgen soll. Andernfalls sind der/die Container auf dem Gelände von CARU in Rotterdam, Niederlande, zurückzuliefern.
  2. Der Abnehmer gibt den/die Container nach Ablauf der Mietzeit in demselben Zustand wie zu Beginn der Mietzeit, und zwar vollständig gereinigt, zurück. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über den Zustand des/der Container(s) liegt die Beweislast, dass der/die Container in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wurde(n), beim Abnehmer.
  3. Zurückgegebene Container werden von CARU überprüft, repariert und gereinigt, falls und soweit CARU dies für nötig hält. Der Abnehmer trägt alle hiermit verbundenen Kosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
  4. Der Abnehmer haftet für alle Kosten, die sich aus der verspäteten Rückgabe des/der Container ergeben, und zwar im Verhältnis zur Anzahl der Tage, an denen die Miete gemäß dem vereinbarten Mietpreis fällig wird, erhöht um eine sofort fällige Vertragsstrafe von 250 Euro pro Tag und Container, die vom Abnehmer bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des/der Container an CARU zu zahlen ist. All dies gilt unbeschadet der anderen Rechte, die CARU zustehen, insbesondere das Recht auf Erfüllung der Rückgabepflicht und das Recht auf Entschädigung.
  5. Lieferung und Rückgabe des/der Container(s) erfolgen ab Werk/Depot CARU gemäß Incoterms 2010, soweit die Parteien nicht anderweitig vereinbaren.

CARU CONTAINERS B.V.
Datum: August, 2018.